Tel: +49 (0)2253 5455 - 65

Ticketrückgaben belasten das Geschäft

Während Verbraucherberatungen Ticketkäufern bei Absage einer Veranstaltung empfehlen Ticketgelder zurückzufordern, hoffen Veranstalter und Ticketserviceunternehmen auf aufschiebende Regelung für die Ticketerstattung. Allein die Abwicklung von Rückerstattungen und Umbuchungen sowie das ausbleibende Ticketgeschäft bringen Veranstalter und Ticketverkäufer an ihre Belastungsgrenzen, physisch und ökonomisch.

Egal ob Sport, Kultur oder Entertainment, alle bitten Kunden um Geduld und stellen Regelungen in Aussicht. Vielfach wird nach neuen Terminen für Veranstaltungen gesucht, so dass Tickets ihre Gültigkeit behalten können. So regelt es z.B. auch die Mehr-BB Entertainment GmbH, als Veranstalter von „Harry Potter und das verwunschene Kind“ in Hamburg. Durch die Corona-Krise musste die Premiere abgesagt werden. Als neuer Starttermin steht nun der 4. Oktober. Alle Tickets für Vorstellungen bis zum 30. September, die bereits gekauft wurden, behalten nach Angabe von Mehr-BB Entertainment ihre Gültigkeit und können gegen andere Veranstaltungen umgetauscht werden. Für viele privatwirtschaftliche, kleine und mittlere Veranstalter wird es sehr schwierig, wenn jetzt alle kommen und sofort das Geld zurückwollen. Wohl dem, der über einen vollumfänglichen Versicherungsschutz (einschließlich Covid-19) bei Absagen von „hoher Hand“ verfügt, so wie es die DEAG meldet.

Entsprechend läuft die Suche nach Ersatzterminen derzeit auf Hochtouren. Auf den Webseiten der Veranstalter findet man nun Texte wie diesen von Kulturgipfel aus München. „Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit für eventuelle Ersatztermine. Tickets für ersatzlos abgesagte Veranstaltungen können an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine behördliche Anordnung handelt. Somit werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Übernachtung oder Versand) ersetzt.“ Die öffentlichen Theater verfahren in der Regel nach dem gleichen Prinzip: Verschieben geht vor Erstattung. Wer aber sein Geld zurückhaben will, soll es auch bekommen.

Ähnliches gilt auch im Sport. Auch die UEFA versichert allen Fans, die Tickets über das offizielle UEFA Ticket Portal gekauft haben, dass sie den Ticketpreis in voller Höhe zurückerstattet bekommen, falls sie am Turnier, das nun voraussichtlich vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2021 stattfindet, nicht teilnehmen können. Gleiches gilt für die Tickets zu den Olympischen Spielen in Tokio.

Auch die Fußball-Bundesliga ist stark betroffen, zumal auch Anrechte aus Dauerkarten zu entschädigen sind. Der FC Augsburg beispielsweise will den Ausfall für Dauerkarten und Parkscheine anteilig je nach Anzahl möglicher Heimspiele ohne Zuschauer nach Saisonende kompensieren. „Wir werden unsere treusten Fans nicht im Regen stehen lassen“, kündigt Geschäftsführer Michael Ströll an. Auch Tagestickets will der FCA zu 100 Prozent erstatten, allerdings ohne Versand- und Bearbeitungsgebühren sowie weitere Mehrkosten wie Hotel- oder Reiseaufwendungen. Für Karteninhaber wird das Tickethandling unabhängig von der Art der Veranstaltung zum Geduldsspiel, da häufig bei der Erstattung jeweils nach Art des Verkaufsweges (Online-Shop/Hotline oder stationärer Verkauf) unterschieden werden muss.