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Einstweilige Verfügung gegen Viagogo

Das Landgericht Hamburg hat der Ticketbörse Viagogo bereits am 20.12.2018 per einstweiliger Verfügung verboten, für die Ed Sheeran-Konzerte 2019 in Deutschland (22. und 23.06. Hockenheim, 02. und 03.08. Hannover) Tickets mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch eines Ed Sheeran-Konzertes berechtigen, wie es in einer Meldung der Konzertagentur FKP Scorpio heißt. Außerdem darf Viagogo demnach keine Tickets mehr zu angeblichen (tatsächlich aber nichtzutreffenden) Originalpreisen zum Kauf anbieten.

Die Tickets für die vier deutschen Open-Air-Konzerte von Ed Sheeran im kommenden Jahr seien erneut personalisiert und unterliegen einem Weiterverkaufsverbot, um überteuerte „Schwarzmarktpreise“ zu verhindern, meldete die Konzertagentur Ende Dezember.

Fans können ihre Ed Sheeran-Tickets unter bestimmten Bedingungen ab Januar 2019 ausschließlich über die offizielle Weiterverkaufsplattform fanSALE zum Verkauf anbieten. Veranstalter FKP Scorpio hatte bereits bei Vorverkaufsstart konsequente Ausweiskontrollen beim Einlass zu den Konzerten im kommenden Sommer angekündigt, um die Gültigkeit der Tickets zu prüfen und darauf hingewiesen, Karten nur beim offiziellen Ticketanbieter EVENTIM.de zu kaufen und betont, dass Viagogo kein offizieller Ticketanbieter dieser Tour ist, wie es in der Meldung weiter heißt.

Folkert Koopmans, Geschäftsführer FKP Scorpio: „Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des Landgericht Hamburg sehr, die einen weiteren wichtigen Schritt zur Unterbindung des Schwarzmarkthandels und des Ticketpreiswuchers bedeutet und im Sinne von Künstler, Veranstalter und Fans ist. Wir werden Weiterverkäufe zu überhöhten Preisen und ungültige Tickets auch zukünftig konsequent bekämpfen, um im Schulterschluss mit den Künstlern, ihren Managements und anderen Veranstaltern den Musikfans auch weiterhin bezahlbare Tickets anbieten zu können.“

Unterstützt wird FKP Scorpio von der Kanzlei SCHÜTZ Rechtsanwälte in Karlsruhe, die bereits mehrfach erfolgreich gegen Viagogo vorgegangen sei. Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz: „Ed Sheeran ist bekannt dafür, massiv gegen den Schwarzmarkthandel vorzugehen, um seine Fans vor Abzocke zu schützen. Nicht einzelne Privatverkäufer sind das Problem, sondern solche, die die Karten von Anfang an in der Absicht kaufen, um damit Geld zu verdienen. Den Fans kann man nur raten, auf dem Schwarzmarkt und insbesondere bei Viagogo nicht das Risiko einzugehen, zu Wucherpreisen ungültige oder gefälschte Karten zu erstehen.“