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„Corona-Kabinett“ der Bundesregierung fasst Beschluss zur Gutscheinlösung für Tickets

Laut Meldung der Bundesregierung vom 2. April soll das BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) dem dringenden Wunsch von BKM, BMI und BMBF entsprechend eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese Formulierungshilfe soll in das Kabinett vom 8. April 2020 eingebracht werden. Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

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