Tel: +49 (0)2253 5455 - 65

Gebühr für „Print@home“-Tickets unzulässig

Wer Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen über das Internet kauft, muss über den Ticketpreis hinaus oft auch zusätzliche Kosten für den Versand zahlen. So bieten ver-schiedene Ticketanbieter ihren Kunden in vielen Fällen die Möglichkeit, die Lieferung der Eintrittskarten als kostenpflichtigen Service zu buchen. Dabei werden die Tickets nicht per Post zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung – zum Beispiel per E-Mail – am Computer zuhause ausge-druckt. Aufgrund dieser im Ticketmarkt verbreiteten Praxis hatte die Verbraucherzentrale NRW sieben Ticket-Plattformen abgemahnt: Eventim, ADticket, Ticketmaster, ReserviX, easyticket, BonnTicket und D-Ticket. Das Oberlandesgericht Bremen erklärte nun in zweiter Instanz die ticketdirect-Klausel von Eventim exemplarisch für unzulässig (Urteil vom 15.06.2017, AZ. 5 U 16/16 – nicht rechtskräftig). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da das OLG hat erneut die Revision zugelassen hat. Als nächste Instanz wird nun möglicherweise der Bundesgerichtshof entscheiden müssen. Hier geht es zum Urteil http://www.oberlandesgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht-2335